Insolvenzbekanntmachung
FFK Environment GmbH
Peitz
Das Amtsgericht Cottbus hat zur FFK Environment GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2014, Aktenzeichen 63 IN 480/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 480/13
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 2339 CB
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 30.01.2014
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FFK Environment GmbH
(Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 2339 CB), Am Bahnhof 1 c, 03185
Peitz,
wurde am 24.01.2014 beschlossen: Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der
Insolvenzgläubiger wird bis zum 12.03.2014 verlängert. Die Tabelle und die
Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.03.2014 zur Einsicht auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2,
03046
Cottbus, niedergelegt. Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 RpflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer
früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Rechtsmittelfrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus,
Gerichtsplatz 2,
03046 Cottbus einzulegen. Die Rechtsmittelschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diese
Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung
zu
Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer
qualifizierten
elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten:
www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, Az.: 63 IN 480/13
(Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 2339 CB), Am Bahnhof 1 c, 03185
Peitz,
wurde am 24.01.2014 beschlossen: Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der
Insolvenzgläubiger wird bis zum 12.03.2014 verlängert. Die Tabelle und die
Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.03.2014 zur Einsicht auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2,
03046
Cottbus, niedergelegt. Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 RpflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer
früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Rechtsmittelfrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus,
Gerichtsplatz 2,
03046 Cottbus einzulegen. Die Rechtsmittelschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diese
Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung
zu
Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer
qualifizierten
elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten:
www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, Az.: 63 IN 480/13
Verfahrensverlauf
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Sicherungsmaßnahme