Insolvenzbekanntmachung

FFK Environment GmbH

Peitz

Das Amtsgericht Cottbus hat zur FFK Environment GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2014, Aktenzeichen 63 IN 480/13.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 480/13
Registerbezug
Cottbus, HRB 2339 CB
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
11.02.2014
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des FFK Environment GmbH, Am
Bahnhof 1 c,
03185 Peitz ist ein weiteres Mitglied in den vorläufigen Gläubigerausschuss
bestellt
worden. Rechtmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11
Abs. 2
Satz 1 RpflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist
beginnt
spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Die Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die
Rechtsmittelschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die
Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt
werden
(für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 10. Februar 2014, AZ: 63 IN 480/13

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Forderungsprüfung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Insolvenzbekanntmachung
  15. Eröffnung des Verfahrens
  16. Insolvenzbekanntmachung
  17. Vergütungsfestsetzung
  18. Forderungsprüfung
  19. Sicherungsmaßnahme