Insolvenzbekanntmachung

FFK Environment GmbH

Peitz

Das Amtsgericht Cottbus hat zur FFK Environment GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.05.2016, Aktenzeichen 63 IN 480/13.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 480/13
Registerbezug
Cottbus, HRB 2339 CB
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
23.05.2016
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FFK Environment GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 2339 CB), Am
Bahnhof 1
c, 03185 Peitz, eingetragener Sitz: Peitz, vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn
Dr. Markus Imgrund - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Luther
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 140, 10117 Berlin - sind die
Vergütung
und die zu erstattenden Auslagen eines vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes
festgesetzt worden (§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen
diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m.
§ 11
Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist
beginnt
spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht
Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem
01.03.2012
beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046
Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese
Entscheidung
eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu
Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer
qualifizierten
elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten:
www.erv.brandenburg.de).
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. §
64
Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist
ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form
einzulegen. Cottbus, den 20. Mai 2016, 63 IN 480/13

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Forderungsprüfung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Insolvenzbekanntmachung
  15. Eröffnung des Verfahrens
  16. Insolvenzbekanntmachung
  17. Vergütungsfestsetzung
  18. Forderungsprüfung
  19. Sicherungsmaßnahme