Redaktioneller Standard
Publikationsgrundsätze
Primärquellen zuerst
Grundlage sind amtliche Insolvenzbekanntmachungen und öffentliche Registerangaben. Externe Berichte werden nur ergänzend und mit Quellenhinweis verwendet.
Fakten und Einordnung trennen
Gericht, Aktenzeichen, Registerbezug, Datum und Veröffentlichungstext sind Quelldaten. Branchenzuordnung, Relevanzsignal, Vergleichswerte und redaktionelle Schlussfolgerungen sind eigene Auswertungen und werden als solche bezeichnet.
Keine unbelegte Größenbehauptung
Ein Unternehmen wird nicht allein wegen seines Namens als „groß“ bezeichnet. Registerkapital, Umsatz, Beschäftigte und Bilanzsumme sind unterschiedliche Größen. Solange Umsatz- oder Beschäftigtendaten fehlen, dient Registerkapital nur der internen Redaktionspriorisierung.
Korrekturen
Sachliche Fehler werden nach Prüfung zeitnah berichtigt. Bei wesentlichen inhaltlichen Änderungen wird das Aktualisierungsdatum am Beitrag ausgewiesen.
Automatisierung
Automatisch erzeugte Kandidaten werden nicht ungeprüft als Nachricht oder Social-Media-Beitrag veröffentlicht. Die Freigabe ist ein eigener redaktioneller Schritt.
Interessenkonflikte und Werbung
Bezahlte oder anderweitig unterstützte Inhalte werden klar gekennzeichnet. Werbung darf redaktionelle Entscheidungen nicht bestimmen.