Forderungsprüfung
FFK Environment GmbH
Peitz
Das Amtsgericht Cottbus hat zur FFK Environment GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2017, Aktenzeichen 63 IN 480/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 480/13
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 2339 CB
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 09.02.2017
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen FFK Environment GmbH, Am Bahnhof 1
c,
03185 Peitz, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das
schriftliche
Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 15. März 2017,
bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die
Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048
Cottbus, zur
Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die
Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser
Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei
dem
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die
Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die
Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt
werden
(für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). AG Cottbus, den 8. Februar 2017,
Az.: 63
IN 480/13
c,
03185 Peitz, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das
schriftliche
Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 15. März 2017,
bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die
Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048
Cottbus, zur
Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die
Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser
Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei
dem
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die
Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die
Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt
werden
(für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). AG Cottbus, den 8. Februar 2017,
Az.: 63
IN 480/13
Verfahrensverlauf
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Sicherungsmaßnahme