Insolvenzbekanntmachung

WEFO-tec Deutschland GmbH

Frankfurt (Oder)

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur WEFO-tec Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 3 IN 322/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 322/19
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 17032
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
16.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1996
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Industrielle Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Metallteilen und Spritzgussteilen sowie Komponenten und Modulen einschließlich entsprechender Prototypen, erforderlicher Werkzeuge und Modelle.

Termine und Fristen

  • Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

3 IN 322/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma WEFO-tec Deutschland GmbH (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 17032 FF), Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Boguslawski, Eichendorfstraße 28, 99096 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Schollmayer, Gustav-Freytag-Straße 19, 99096 Erfurt wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlichen Verfahren mit folgendem Tagesordnungspunkt angeordnet:

Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen aus § 64 GmbHG a. F. in Höhe von nominal gerundet 2,9 Mio. EUR gegen die Herren Boguslawski und Schollmayer unter Beteiligung der D & O-Versicherung AIG Europe S. A. Niederlassung für Deutschland und Beendigung des beim Landgericht Erfurt unter dem Aktenzeichen 1 HK O 23/24 anhängigen Prozessverfahrens, wonach die AIG Europe S. A. Niederlassung für Deutschland einen Vergleichsbetrag in Höhe von 700.000,00 EUR und die Herren Boguslawski und Schollmayer gesamtschuldnerisch einen weiteren Betrag in Höhe von insgesamt 500.000,00 EUR zur Insolvenzmasse zahlen

Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO) entspricht, ist der 04.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu den Tagesordnungspunkten einreichen.

Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 15.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Forderungsprüfung
  8. Aufhebung des Verfahrens
  9. Aufhebung des Verfahrens
  10. Eröffnung des Verfahrens
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