Vergütungsfestsetzung

WEFO-tec Deutschland GmbH

Frankfurt (Oder)

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur WEFO-tec Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2020, Aktenzeichen 3 IN 322/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 322/19
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 17032
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
20.05.2020
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1996
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Industrielle Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Metallteilen und Spritzgussteilen sowie Komponenten und Modulen einschließlich entsprechender Prototypen, erforderlicher Werkzeuge und Modelle.

Veröffentlichungstext

3 IN 322/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma WEFO-tec Deutschland
GmbH, Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder) ist die Vergütung
des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden.
Die gemäß § 2 InsVV und die Auslagen des vorläufigen Sachwalters wurden auf
Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von
xxx € nebst der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in Höhe von 19 % festgesetzt.
Die von dem vorläufigen Sachwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe
von xxx % für festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss stehen dem Schuldner und dem vorläufigen Verwalter das
Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 €
übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung zu. Die sofortige Beschwerde /
befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht
Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der
Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen
diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung
zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder
in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).

Frankfurt (Oder), 18. Mai 2020

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Forderungsprüfung
  8. Aufhebung des Verfahrens
  9. Aufhebung des Verfahrens
  10. Eröffnung des Verfahrens
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