Insolvenzbekanntmachung

WEFO-tec Deutschland GmbH

Frankfurt (Oder)

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur WEFO-tec Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 3 IN 322/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 322/19
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 17032
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
03.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1996
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Industrielle Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Metallteilen und Spritzgussteilen sowie Komponenten und Modulen einschließlich entsprechender Prototypen, erforderlicher Werkzeuge und Modelle.

Termine und Fristen

  • Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

3 IN 322/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma WEFO-tec Deutschland GmbH (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 17032 FF), Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Boguslawski, Eichendorfstraße 28, 99096 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Schollmayer, Gustav-Freytag-Straße 19, 99096 Erfurt wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 15.10.2026 eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt

„Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen aus § 64 GmbHG a.F. in Höhe von nominal € 2,9 Mio. gegen die Herren Boguslawski und Schollmayer unter Beteiligung der AIG Europe S. A. Niederlassung für Deutschland und Beendigung des beim Landgericht Erfurt unter dem Az.: 1 HK O 23/24 anhängigen Prozessverfahrens. Die AIG Europe S. A. Niederlassung für Deutschland zahlt einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 700.000,00 und die Herren Boguslawski und Schollmayer zahlen gesamtschuldnerisch einen weiteren Betrag in Höhe von insgesamt € 50.000,00 zur Insolvenzmasse. Nach den Zahlungseingängen wird die Klage zurückgenommen.“

angeordnet. Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO) entspricht, ist der 25.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu den Tagesordnungspunkten einreichen.

Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 2.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Forderungsprüfung
  8. Aufhebung des Verfahrens
  9. Aufhebung des Verfahrens
  10. Eröffnung des Verfahrens
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