Insolvenzbekanntmachung
WEFO-tec Deutschland GmbH
Frankfurt (Oder)
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur WEFO-tec Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.12.2020, Aktenzeichen 3 IN 322/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 322/19
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 17032
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 17.12.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Industrielle Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Metallteilen und Spritzgussteilen sowie Komponenten und Modulen einschließlich entsprechender Prototypen, erforderlicher Werkzeuge und Modelle.
Termine und Fristen
- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
3 IN 322/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma WEFO-tec Deutschland GmbH
Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder) (Registergericht:
Frankfurt (Oder) HRB 17032 FF) wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76,
160 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Nummer 1 InsO) im schriftlichen Verfahren
mit dem Tagesordnungspunkt:
- Genehmigung der Veräußerung des immobilen Vermögens der Schuldnerin
eingetragen im Grundbuch von Frankfurt (Oder) Blatt 18136 (Flur 133 /
Flurstücke 742, 743, 744, 745, 746, 1790, 1791 und 1793 an die B & O Bau und
Gebäudetechnik GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis in Höhe von 5.100.000,00 €
angeordnet. Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO)
entspricht, ist der 15.01.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu dem Tagesordnungspunkt einreichen.
Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die
Zustimmung zu der besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters
als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 16.12.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma WEFO-tec Deutschland GmbH
Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder) (Registergericht:
Frankfurt (Oder) HRB 17032 FF) wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76,
160 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Nummer 1 InsO) im schriftlichen Verfahren
mit dem Tagesordnungspunkt:
- Genehmigung der Veräußerung des immobilen Vermögens der Schuldnerin
eingetragen im Grundbuch von Frankfurt (Oder) Blatt 18136 (Flur 133 /
Flurstücke 742, 743, 744, 745, 746, 1790, 1791 und 1793 an die B & O Bau und
Gebäudetechnik GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis in Höhe von 5.100.000,00 €
angeordnet. Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO)
entspricht, ist der 15.01.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu dem Tagesordnungspunkt einreichen.
Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die
Zustimmung zu der besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters
als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 16.12.2020