Insolvenzbekanntmachung
Greensill Bank AG
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur Greensill Bank AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.06.2022, Aktenzeichen 508 IN 6/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 508 IN 6/21
- Registerbezug
- Bremen, HRB 4088 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 21.06.2022
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 1927
- Grundkapital
- 40.344.546 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben aller Bankgeschäfte mit Ausnahme des Investmentgeschäftes, einschießlich der Berechtigung zur Durchführung von Leasing-Geschäften.
Veröffentlichungstext
508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Martinistr. 48, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 4088 HB), vertr. d.: Ingo Schwartz, (Vorstand), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 07.07.2022, 11:00 Uhr, Saal 250/251 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung der Gläubigerversammlung:
1. Bericht des Insolvenzverwalters
a) Bisheriger Verlauf der Verwaltung und Verwertung
b) Stand der Insolvenzmasse mit den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben
c) Bisherige und zu erwartende Kosten des Insolvenzverfahrens, einschließlich Kosten für Dienstleister und Berater (§§ 54, 55 InsO)
d) Wesentliche Rechtsbeziehungen zu Verfahrensbeteiligten, unter anderem zur englischen Konzernschwestergesellschaft und zu Drittschuldnern
e) Künftige Vorgehensweise, einschließlich Abschlagsverteilung
2. Beschlüsse der Gläubigerversammlung
a) Beschluss Nr. 1: Genehmigung der bisherigen Sicherungs-, Verwaltungs- und Verwertungsmaßnahmen,
b) Beschluss Nr. 2: Genehmigung der bisherigen Drittaufträge und zur Kostenstruktur
c) Beschluss Nr. 3: Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise des Insolvenzverfahrens
d) Beschluss Nr. 4: Genehmigung der bisherigen Abschlagsverteilungen und Zustimmung künftiger Abschlagsverteilungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 16.06.2022
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 07.07.2022, 11:00 Uhr, Saal 250/251 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung der Gläubigerversammlung:
1. Bericht des Insolvenzverwalters
a) Bisheriger Verlauf der Verwaltung und Verwertung
b) Stand der Insolvenzmasse mit den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben
c) Bisherige und zu erwartende Kosten des Insolvenzverfahrens, einschließlich Kosten für Dienstleister und Berater (§§ 54, 55 InsO)
d) Wesentliche Rechtsbeziehungen zu Verfahrensbeteiligten, unter anderem zur englischen Konzernschwestergesellschaft und zu Drittschuldnern
e) Künftige Vorgehensweise, einschließlich Abschlagsverteilung
2. Beschlüsse der Gläubigerversammlung
a) Beschluss Nr. 1: Genehmigung der bisherigen Sicherungs-, Verwaltungs- und Verwertungsmaßnahmen,
b) Beschluss Nr. 2: Genehmigung der bisherigen Drittaufträge und zur Kostenstruktur
c) Beschluss Nr. 3: Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise des Insolvenzverfahrens
d) Beschluss Nr. 4: Genehmigung der bisherigen Abschlagsverteilungen und Zustimmung künftiger Abschlagsverteilungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 16.06.2022
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens