Insolvenzbekanntmachung

Greensill Bank AG

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur Greensill Bank AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.06.2022, Aktenzeichen 508 IN 6/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
508 IN 6/21
Registerbezug
Bremen, HRB 4088 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
21.06.2022
Rechtsform
AG
Im Handelsregister seit
1927
Grundkapital
40.344.546 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Betreiben aller Bankgeschäfte mit Ausnahme des Investmentgeschäftes, einschießlich der Berechtigung zur Durchführung von Leasing-Geschäften.

Veröffentlichungstext

508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Martinistr. 48, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 4088 HB), vertr. d.: Ingo Schwartz, (Vorstand), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 07.07.2022, 11:00 Uhr, Saal 250/251 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.

Tagesordnung der Gläubigerversammlung:

1. Bericht des Insolvenzverwalters

a) Bisheriger Verlauf der Verwaltung und Verwertung
b) Stand der Insolvenzmasse mit den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben
c) Bisherige und zu erwartende Kosten des Insolvenzverfahrens, einschließlich Kosten für Dienstleister und Berater (§§ 54, 55 InsO)
d) Wesentliche Rechtsbeziehungen zu Verfahrensbeteiligten, unter anderem zur englischen Konzernschwestergesellschaft und zu Drittschuldnern
e) Künftige Vorgehensweise, einschließlich Abschlagsverteilung

2. Beschlüsse der Gläubigerversammlung

a) Beschluss Nr. 1: Genehmigung der bisherigen Sicherungs-, Verwaltungs- und Verwertungsmaßnahmen,
b) Beschluss Nr. 2: Genehmigung der bisherigen Drittaufträge und zur Kostenstruktur
c) Beschluss Nr. 3: Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise des Insolvenzverfahrens
d) Beschluss Nr. 4: Genehmigung der bisherigen Abschlagsverteilungen und Zustimmung künftiger Abschlagsverteilungen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 16.06.2022

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Verteilungsverzeichnis
  9. Forderungsprüfung
  10. Verteilungsverzeichnis
  11. Verteilungsverzeichnis
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Verteilungsverzeichnis
  14. Forderungsprüfung
  15. Verteilungsverzeichnis
  16. Insolvenzbekanntmachung
  17. Forderungsprüfung
  18. Insolvenzbekanntmachung
  19. Eröffnung des Verfahrens
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