Insolvenzbekanntmachung

Greensill Bank AG

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur Greensill Bank AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2021, Aktenzeichen 508 IN 6/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
508 IN 6/21
Registerbezug
Bremen, HRB 4088 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
17.09.2021
Rechtsform
AG
Im Handelsregister seit
1927
Grundkapital
40.344.546 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Betreiben aller Bankgeschäfte mit Ausnahme des Investmentgeschäftes, einschießlich der Berechtigung zur Durchführung von Leasing-Geschäften.

Veröffentlichungstext

508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Martinistr. 48, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 4088 HB), vertr. d.: 1. Ingo Schwartz, (Vorstand), 2. Ralf R. Bauer, (Sonderbeauftragter/Notvorstand), 3. Dr. Peter Schad, (Sonderbeauftragter/Notvorstand), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds - Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Str.1, 30169 Hannover (als Vertreter kommunaler Gläubiger) festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 21.07.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Zur weiteren Begründung wird auf den Antrag auf Festsetzung der Vergütung Bezug genommen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 03.09.2021

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Verteilungsverzeichnis
  9. Forderungsprüfung
  10. Verteilungsverzeichnis
  11. Verteilungsverzeichnis
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Verteilungsverzeichnis
  14. Forderungsprüfung
  15. Verteilungsverzeichnis
  16. Insolvenzbekanntmachung
  17. Forderungsprüfung
  18. Insolvenzbekanntmachung
  19. Eröffnung des Verfahrens
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