Aufhebung des Verfahrens

Arno Plaggenmeier GmbH

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur Arno Plaggenmeier GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 517 IN 18/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
517 IN 18/19
Registerbezug
Bremen, HRB 8799 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1981
Stammkapital
50.000 DM (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Ausführung von Maler- und Lackiererarbeiten sowie Schilderherstellung, Bausanierung und Isolierungsarbeiten, Vertrieb von Werkstoffen und Zubehörartikeln, die im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Tätigkeiten der Gesellschaft benötigt werden.

Veröffentlichungstext

517 IN 18/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arno Plaggenmeier GmbH, Glockenstraße 10, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 8799 HB), vertr. d.: Tom Plaggenmeier, (Notgeschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 03.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
  7. Sicherungsmaßnahme
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