Insolvenzbekanntmachung
Greensill Bank AG
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur Greensill Bank AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2026, Aktenzeichen 508 IN 6/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 508 IN 6/21
- Registerbezug
- Bremen, HRB 4088 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 31.07.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 1927
- Grundkapital
- 40.344.546 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben aller Bankgeschäfte mit Ausnahme des Investmentgeschäftes, einschießlich der Berechtigung zur Durchführung von Leasing-Geschäften.
Veröffentlichungstext
508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 4088 HB), vertr. d.: Ingo Schwartz, (Vorstand), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 26.08.2026, 11:00 Uhr, Saal 250/251 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung:
1) Abstimmung über die bisherigen Sicherungs-, Verwaltungs- und Verwertungsmaßnahmen
2) Abstimmung über die Abschlagsverteilungen, einschließlich einer weiteren sechsten Abschlagsverteilung sowie zur Kostenstruktur
3) Abstimmung über weitere Strategie des Insolvenzverfahrens
4) Für das Insolvenzverfahren wurde Rechtsanwalt Joachim Kühne, Bahnhofsplatz 41a, 28195 Bremen, zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
In dieser besonderen Gläubigerversammlung können Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) gestellt werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 31.07.2026
Tagesordnung:
1) Abstimmung über die bisherigen Sicherungs-, Verwaltungs- und Verwertungsmaßnahmen
2) Abstimmung über die Abschlagsverteilungen, einschließlich einer weiteren sechsten Abschlagsverteilung sowie zur Kostenstruktur
3) Abstimmung über weitere Strategie des Insolvenzverfahrens
4) Für das Insolvenzverfahren wurde Rechtsanwalt Joachim Kühne, Bahnhofsplatz 41a, 28195 Bremen, zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
In dieser besonderen Gläubigerversammlung können Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) gestellt werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 31.07.2026
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens