Verteilungsverzeichnis
Greensill Bank AG
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur Greensill Bank AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.05.2022, Aktenzeichen 508 IN 6/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 508 IN 6/21
- Registerbezug
- Bremen, HRB 4088 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 10.05.2022
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 1927
- Grundkapital
- 40.344.546 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben aller Bankgeschäfte mit Ausnahme des Investmentgeschäftes, einschießlich der Berechtigung zur Durchführung von Leasing-Geschäften.
Veröffentlichungstext
508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Martinistrasse 48, 28195 Bremen hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht die Durchführung einer zweiten Abschlagsverteilung (Abschlagsverteilung II) angezeigt.
In der Abschlagsverteilung II werden lediglich Zahlungen auf festgestellte bevorrechtigte Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG geleistet. Einzige bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin iSd § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters gemäß § 188 InsO betragen die bislang in der Insolvenztabelle registrierten und festgestellten bevorrechtigten Insolvenzforderungen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gemäß § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG zum Stichtag 31. Oktober 2021 insgesamt 1.011.845.527,19 EUR. Hierauf ist im Rahmen der ersten Abschlagsverteilung (Abschlagsverteilung I) im Dezember 2021 ein Betrag in Höhe von 400.000.000,00 EUR gezahlt worden.
Für die Verteilung an die bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH steht ein Betrag von 150.000.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 10.05.2022
In der Abschlagsverteilung II werden lediglich Zahlungen auf festgestellte bevorrechtigte Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG geleistet. Einzige bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin iSd § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters gemäß § 188 InsO betragen die bislang in der Insolvenztabelle registrierten und festgestellten bevorrechtigten Insolvenzforderungen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gemäß § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG zum Stichtag 31. Oktober 2021 insgesamt 1.011.845.527,19 EUR. Hierauf ist im Rahmen der ersten Abschlagsverteilung (Abschlagsverteilung I) im Dezember 2021 ein Betrag in Höhe von 400.000.000,00 EUR gezahlt worden.
Für die Verteilung an die bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH steht ein Betrag von 150.000.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 10.05.2022
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens