Verteilungsverzeichnis
Greensill Bank AG
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur Greensill Bank AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.06.2024, Aktenzeichen 508 IN 6/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 508 IN 6/21
- Registerbezug
- Bremen, HRB 4088 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 07.06.2024
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 1927
- Grundkapital
- 40.344.546 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben aller Bankgeschäfte mit Ausnahme des Investmentgeschäftes, einschießlich der Berechtigung zur Durchführung von Leasing-Geschäften.
Veröffentlichungstext
508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Flughafenallee 26, 28199 Bremen hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht die Durchführung einer weiteren, fünften Abschlagsverteilung (Abschlagsverteilung V) angezeigt.
In der Abschlagsverteilung V werden lediglich Zahlungen auf festgestellte bevorrechtigte Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG geleistet. Einzige bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin iSd § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters gemäß § 188 InsO betragen die bislang in der Insolvenztabelle registrierten und festgestellten bevorrechtigten Insolvenzforderungen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gemäß § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG zum Stichtag 16. Mai 2024 insgesamt 1.078.441.011,85 EUR. Hierauf ist im Rahmen der Abschlagsverteilungen I bis IV bereits ein Betrag in Höhe von 770.000.000,00 EUR gezahlt worden.
Für die Verteilung an die bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH steht ein Betrag von 100.000.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 07.06.2024
In der Abschlagsverteilung V werden lediglich Zahlungen auf festgestellte bevorrechtigte Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG geleistet. Einzige bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin iSd § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters gemäß § 188 InsO betragen die bislang in der Insolvenztabelle registrierten und festgestellten bevorrechtigten Insolvenzforderungen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gemäß § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG zum Stichtag 16. Mai 2024 insgesamt 1.078.441.011,85 EUR. Hierauf ist im Rahmen der Abschlagsverteilungen I bis IV bereits ein Betrag in Höhe von 770.000.000,00 EUR gezahlt worden.
Für die Verteilung an die bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH steht ein Betrag von 100.000.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 07.06.2024
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens