Forderungsprüfung
Give Goodwind GmbH
Massen/ Finsterwalde
Das Amtsgericht Cottbus hat zur Give Goodwind GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.01.2023, Aktenzeichen 63 IN 438/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 438/16
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 8994
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 17.01.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Vermittlung und Durchführung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Abwicklung von erlaubnisfreien Handelsgeschäften mit solchen Produkten und Dienstleistungen, deren Handel einer besonderen Erlaubnispflicht nicht unterliegt und die Vermietung von Transportfahrzeugen.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Give Goodwind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8994 CB), Geschäftszweig: Vermittlung und Durchführung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Ludwig-Erhard-Straße 20, 03238 Massen/Finsterwalde, eingetragener Sitz: Massen/Finsterwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Ove Dahl, Vangebovej 20, 2840 Holte, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 1. Februar 2023, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 21. Dezember 2022, Az.: 63 IN 438/16
AG Cottbus, den 21. Dezember 2022, Az.: 63 IN 438/16