Insolvenzbekanntmachung
Give Goodwind GmbH
Massen/ Finsterwalde
Das Amtsgericht Cottbus hat zur Give Goodwind GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 63 IN 438/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 438/16
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 8994
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Vermittlung und Durchführung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Abwicklung von erlaubnisfreien Handelsgeschäften mit solchen Produkten und Dienstleistungen, deren Handel einer besonderen Erlaubnispflicht nicht unterliegt und die Vermietung von Transportfahrzeugen.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Give Goodwind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8994 CB), Geschäftszweig: Vermittlung und Durchführung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten , Ludwig-Erhard-Straße 20, 03238 Massen/Finsterwalde , eingetragener Sitz: Massen/Finsterwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Ove Dahl, Vangebovej 20, 2840 Holte, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 8. Oktober 2026 beschlossen: Die Beteiligen erhalten bis
Freitag, 20. November 2026, Gelegenheit, schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge bzw. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum 20.11.2026 gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist. Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 1.583.560,89 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 360.222,90 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 8. Oktober 2026, 63 IN 438/16
Freitag, 20. November 2026, Gelegenheit, schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge bzw. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum 20.11.2026 gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist. Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 1.583.560,89 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 360.222,90 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 8. Oktober 2026, 63 IN 438/16