Insolvenzbekanntmachung
Give Goodwind GmbH
Massen/Finsterwalde
Das Amtsgericht Cottbus hat zur Give Goodwind GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2021, Aktenzeichen 63 IN 438/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 438/16
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 8994
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 01.06.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Vermittlung und Durchführung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Abwicklung von erlaubnisfreien Handelsgeschäften mit solchen Produkten und Dienstleistungen, deren Handel einer besonderen Erlaubnispflicht nicht unterliegt und die Vermietung von Transportfahrzeugen.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Give Goodwind GmbH,
Ludwig-Erhard-Straße 20, 03238 Massen/Finsterwalde, ist zur Zustimmung der
Gläubigerversammlung zur Vergleichsvereinbarung vom 26.5.2021/27.5.2021
zwischen der Jyske Bank A/S und dem Insolvenzverwalter das schriftliche
Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis zum Dienstag, 22. Juni 2021
in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine
Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die
Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 236, aus. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer
Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage
nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend
für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die
Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 1. Juni 2021, Az.: 63 IN 438/16
Ludwig-Erhard-Straße 20, 03238 Massen/Finsterwalde, ist zur Zustimmung der
Gläubigerversammlung zur Vergleichsvereinbarung vom 26.5.2021/27.5.2021
zwischen der Jyske Bank A/S und dem Insolvenzverwalter das schriftliche
Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis zum Dienstag, 22. Juni 2021
in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine
Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die
Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 236, aus. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer
Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage
nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend
für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die
Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 1. Juni 2021, Az.: 63 IN 438/16