Forderungsprüfung

FOURTEENONE Orange GmbH

Cottbus

Das Amtsgericht Cottbus hat zur FOURTEENONE Orange GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 63 IN 270/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 270/25
Registerbezug
Cottbus, HRB 11450
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
03.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Geschäftszweck des Unternehmens ist die Personaldienstleistung, insbesondere die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die Arbeitskräftevermittlung und Personalberatung, ferner die Managementberatung und die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Werk- oder Dienstverträgen. Ferner kann sich das Unternehmen an derartigen Betrieben beteiligen und diese erwerben oder die Geschäftsführungs- und …

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

63 IN 270/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FOURTEENONE Orange GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 36, 03044 Cottbus, vertreten durch die Geschäftsführerin Sandra Posselt, geb. Knauer
Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB HRB 11450 CB
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.12.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 14.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
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