Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Give Goodwind GmbH

Massen/ Finsterwalde

Das Amtsgericht Cottbus hat zur Give Goodwind GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2023, Aktenzeichen 63 IN 438/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 438/16
Registerbezug
Cottbus, HRB 8994
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
08.09.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Vermittlung und Durchführung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Abwicklung von erlaubnisfreien Handelsgeschäften mit solchen Produkten und Dienstleistungen, deren Handel einer besonderen Erlaubnispflicht nicht unterliegt und die Vermietung von Transportfahrzeugen.

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Give Goodwind GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 20, 03238 Massen/Finsterwalde sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin, die Auslagen gem. § 8 InsVV als Pauschale in Höhe von 30 % der Vergütung zzgl. der Kosten von je 2,80 € für 23 übertragene Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 661.396,87 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde ein Gesamtzuschlag in Höhe von 35 % auf die Regelvergütung festgesetzt. Vergütungserhöhend waren zu berücksichtigen: Verwertungsaufwand, Auslandsbezug Gläubigeranzahlt. Vergütungsmindernd war die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 23. August 2023, 63 IN 438/16

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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