Eröffnung des Verfahrens
Give Goodwind GmbH
Massen/Finsterwalde
Das Amtsgericht Cottbus hat über das Vermögen der Give Goodwind GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.03.2017, Aktenzeichen 63 IN 438/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 438/16
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 8994
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 02.03.2017
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Florian Linkert
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Vermittlung und Durchführung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Abwicklung von erlaubnisfreien Handelsgeschäften mit solchen Produkten und Dienstleistungen, deren Handel einer besonderen Erlaubnispflicht nicht unterliegt und die Vermietung von Transportfahrzeugen.
Termine und Fristen
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- Verfahren eröffnet
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Was die Eröffnung bedeutet
- Für Gläubiger
- Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege; die automatisch erkannte Anmeldefrist ist der 05.04.2017. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
- Für Beschäftigte
- Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
- Für Kunden und Lieferanten
- Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Give Goodwind GmbH,
(Register-gericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8994 CB), Geschäftszweig:
Vermittlung und
Durch-führung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr und die damit im
Zusammen-hang stehenden Tätigkeiten, eingetragener Sitz: Massen7Finsterwalde,
Ludwig-Erhard-Straße 20, 03238 Massen/Finsterwalde, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Hans Ove Dahl wurde am 01.03.2017, um 07:00 Uhr, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt
Dr.
Florian Linkert, Krau-senstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der
Insolvenzgläubiger
sind bis zum 05.04.2017 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter
anzumelden. Die
Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.04.2017 zur
Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht
Cottbus,
Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag
(§§ 5
Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 26. April 2017. Spätestens an
diesem Tag
muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet
oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei
Gericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem
Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die
Person
des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
die
Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung
der
Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum
Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren
Forderungen
festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§
179
Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig.
Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer
früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2,
03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese
Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer
qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten:
www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 1. März 2017, Az.: 63 IN 438/16
(Register-gericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8994 CB), Geschäftszweig:
Vermittlung und
Durch-führung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr und die damit im
Zusammen-hang stehenden Tätigkeiten, eingetragener Sitz: Massen7Finsterwalde,
Ludwig-Erhard-Straße 20, 03238 Massen/Finsterwalde, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Hans Ove Dahl wurde am 01.03.2017, um 07:00 Uhr, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt
Dr.
Florian Linkert, Krau-senstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der
Insolvenzgläubiger
sind bis zum 05.04.2017 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter
anzumelden. Die
Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.04.2017 zur
Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht
Cottbus,
Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag
(§§ 5
Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 26. April 2017. Spätestens an
diesem Tag
muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet
oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei
Gericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem
Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die
Person
des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
die
Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung
der
Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum
Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren
Forderungen
festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§
179
Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig.
Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer
früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2,
03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese
Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer
qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten:
www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 1. März 2017, Az.: 63 IN 438/16