Sicherungsmaßnahme

Give Goodwind GmbH

Massen/Finsterwalde

Das Amtsgericht Cottbus hat zur Give Goodwind GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.12.2016, Aktenzeichen 63 IN 438/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 438/16
Registerbezug
Cottbus, HRB 8994
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
02.12.2016
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Vermittlung und Durchführung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Abwicklung von erlaubnisfreien Handelsgeschäften mit solchen Produkten und Dienstleistungen, deren Handel einer besonderen Erlaubnispflicht nicht unterliegt und die Vermietung von Transportfahrzeugen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen
der Give Goodwind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8994 CB),
Ludwig-Erhard-Straße 20, 03238 Massen/Finsterwalde, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Hans Ove Dahl, ist heute, am 02.12.2016, um 11.23 Uhr
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt
angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO):
Amtsgericht Cottbus, den 02.12.2016, 63 IN 438/16

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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