Vergütungsfestsetzung
dtp entertainment AG
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur dtp entertainment AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.01.2018, Aktenzeichen 67b IN 130/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 12.01.2018
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Grundkapital
- 7.724.905 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- (1) der Kauf, das Halten und Verwalten und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen (Übernahme einer Holdingstellung) und die Beratung von Unternehmen. (2) der Ein- und Verkauf von Lizenzrechten sowie die Herstellung und der Vertrieb von Audio-, Video-, CD-ROM-, DVD-Produkten, Online-Spielen sowie der Einkauf und Verkauf von Lizenzrechten für Handy- und mobilen Games, Online-Spielen und für den D …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 130/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Herrn Kai-Uwe Schmidt, Herrn Steffen Hippe und Herrn Frank
Brügmann
sind die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters festgesetzt
worden (§§ 63, 64 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B450 eingesehen werden.
Der Beschluss kann innerhalb zweier Wochen ab Wirksamwerden der
Veröffentlichung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 11.01.2018
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Herrn Kai-Uwe Schmidt, Herrn Steffen Hippe und Herrn Frank
Brügmann
sind die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters festgesetzt
worden (§§ 63, 64 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B450 eingesehen werden.
Der Beschluss kann innerhalb zweier Wochen ab Wirksamwerden der
Veröffentlichung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 11.01.2018