Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
dtp entertainment AG
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur dtp entertainment AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.12.2012, Aktenzeichen 67b IN 130/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 14.12.2012
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Grundkapital
- 7.724.905 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- (1) der Kauf, das Halten und Verwalten und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen (Übernahme einer Holdingstellung) und die Beratung von Unternehmen. (2) der Ein- und Verkauf von Lizenzrechten sowie die Herstellung und der Vertrieb von Audio-, Video-, CD-ROM-, DVD-Produkten, Online-Spielen sowie der Einkauf und Verkauf von Lizenzrechten für Handy- und mobilen Games, Online-Spielen und für den D …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 130/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Frank Brügmann, Steffen Hippe und Kai-Uwe Schmidt
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Hamburg, Zimmer Nr. B403 eingesehen werden.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 13.12.2012
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Frank Brügmann, Steffen Hippe und Kai-Uwe Schmidt
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Hamburg, Zimmer Nr. B403 eingesehen werden.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 13.12.2012