Masseunzulänglichkeit
dtp entertainment AG
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur dtp entertainment AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.07.2012, Aktenzeichen 67b IN 130/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 05.07.2012
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Grundkapital
- 7.724.905 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- (1) der Kauf, das Halten und Verwalten und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen (Übernahme einer Holdingstellung) und die Beratung von Unternehmen. (2) der Ein- und Verkauf von Lizenzrechten sowie die Herstellung und der Vertrieb von Audio-, Video-, CD-ROM-, DVD-Produkten, Online-Spielen sowie der Einkauf und Verkauf von Lizenzrechten für Handy- und mobilen Games, Online-Spielen und für den D …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 130/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Frank Brügmann, Steffen Hippe und Kai-Uwe Schmidt
ist am 03.07.2012 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 05.07.2012
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Frank Brügmann, Steffen Hippe und Kai-Uwe Schmidt
ist am 03.07.2012 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 05.07.2012