Forderungsprüfung
dtp entertainment AG
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur dtp entertainment AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2016, Aktenzeichen 67b IN 130/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 130/12
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 71700
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 31.08.2016
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Grundkapital
- 7.724.905 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- (1) der Kauf, das Halten und Verwalten und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen (Übernahme einer Holdingstellung) und die Beratung von Unternehmen. (2) der Ein- und Verkauf von Lizenzrechten sowie die Herstellung und der Vertrieb von Audio-, Video-, CD-ROM-, DVD-Produkten, Online-Spielen sowie der Einkauf und Verkauf von Lizenzrechten für Handy- und mobilen Games, Online-Spielen und für den D …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 130/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Frank Brügmann, Steffen Hippe und Kai-Uwe Schmidt
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 06.10.2016. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Erinnerung innerhalb einer Frist von 2
Wochen vor dem Insolvenzgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
zulässig. Die Frist beginnt mit Zustellung oder 2 Tage nach Veröffentlichung
dieses Beschlusses im Internet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 06.09.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B450 niedergelegt.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 30.08.2016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Frank Brügmann, Steffen Hippe und Kai-Uwe Schmidt
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 06.10.2016. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Erinnerung innerhalb einer Frist von 2
Wochen vor dem Insolvenzgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
zulässig. Die Frist beginnt mit Zustellung oder 2 Tage nach Veröffentlichung
dieses Beschlusses im Internet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 06.09.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B450 niedergelegt.
67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 30.08.2016