Sicherungsmaßnahme

dtp entertainment AG

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur dtp entertainment AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.04.2012, Aktenzeichen 67b IN 130/12.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 130/12
Registerbezug
Hamburg, HRB 71700
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
27.04.2012
Rechtsform
AG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Tjark Thies
Im Handelsregister seit
1999
Grundkapital
7.724.905 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
(1) der Kauf, das Halten und Verwalten und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen (Übernahme einer Holdingstellung) und die Beratung von Unternehmen. (2) der Ein- und Verkauf von Lizenzrechten sowie die Herstellung und der Vertrieb von Audio-, Video-, CD-ROM-, DVD-Produkten, Online-Spielen sowie der Einkauf und Verkauf von Lizenzrechten für Handy- und mobilen Games, Online-Spielen und für den D …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 130/12

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 71700 eingetragenen
dtp entertainment AG, Goldbekplatz 3-5, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Frank Brügmann, Steffen Hippe und Kai-Uwe Schmidt

Geschäftszweig: der Kauf, das Halten und Verwalten und der Verkauf von
Unternehmensbeteiligungen

ist am 27.04.2012, um 09:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies,
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 130/12
Amtsgericht Hamburg, 27.04.2012

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Masseunzulänglichkeit
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme
  14. Sicherungsmaßnahme
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