Forderungsprüfung

tedrive Steering GmbH

Wülfrath

Das Amtsgericht Aachen hat zur tedrive Steering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.07.2019, Aktenzeichen 93 IN 348/08.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 348/08
Registerbezug
Wuppertal, HRB 20355
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.07.2019
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 348/08

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20355 eingetragenen
tedrive Steering GmbH, Henry-Ford-II-Straße 15, 42489 Wülfrath, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Nils-Johann Fleck, Nachtigallenweg 4, 30657
Hannover und Helmi von der Gathen, Oberheidt 4, 42853 Wuppertal

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 11.09.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen,
Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere
Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

93 IN 348/08
Amtsgericht Aachen, 11.07.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Verteilungsverzeichnis
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Vergütungsfestsetzung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
  13. Sicherungsmaßnahme