Sicherungsmaßnahme
tedrive Steering GmbH
Wülfrath
Das Amtsgericht Aachen hat zur tedrive Steering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.12.2008, Aktenzeichen 93 IN 348/08.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 348/08
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 20355
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.12.2008
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Andreas Ringstmeier
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 348/08
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20355 eingetragenen
tedrive Steering GmbH, Henry-Ford-II-Straße 15, 42489 Wülfrath, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Nils-Johann Fleck, Am Spindelbusch 5, 40627
Düsseldorf und Helmi von der Gathen, Oberheidt 4, 42853 Wuppertal
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von
Antriebs- und Lenkungssystemen aller Art
ist am 10.12.2008, um 00:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier,
Mangnusstraße 13, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 348/08
Amtsgericht Aachen, 10.12.2008
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20355 eingetragenen
tedrive Steering GmbH, Henry-Ford-II-Straße 15, 42489 Wülfrath, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Nils-Johann Fleck, Am Spindelbusch 5, 40627
Düsseldorf und Helmi von der Gathen, Oberheidt 4, 42853 Wuppertal
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von
Antriebs- und Lenkungssystemen aller Art
ist am 10.12.2008, um 00:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier,
Mangnusstraße 13, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 348/08
Amtsgericht Aachen, 10.12.2008