Forderungsprüfung
tedrive Steering GmbH
Wülfrath
Das Amtsgericht Aachen hat zur tedrive Steering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.07.2010, Aktenzeichen 93 IN 348/08.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 348/08
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 20355
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.07.2010
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 348/08
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20355 eingetragenen
tedrive Steering GmbH, Henry-Ford-II-Straße 15, 42489 Wülfrath, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Nils-Johann Fleck, Nachtigallenweg 4, 30657
Hannover und Helmi von der Gathen, Oberheidt 4, 42853 Wuppertal
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der
Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 17.12.2010. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen,
Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
93 IN 348/08
Amtsgericht Aachen, 16.07.2010
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20355 eingetragenen
tedrive Steering GmbH, Henry-Ford-II-Straße 15, 42489 Wülfrath, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Nils-Johann Fleck, Nachtigallenweg 4, 30657
Hannover und Helmi von der Gathen, Oberheidt 4, 42853 Wuppertal
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der
Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 17.12.2010. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen,
Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
93 IN 348/08
Amtsgericht Aachen, 16.07.2010