Insolvenzbekanntmachung
Schneider GmbH
Saarwellingen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Schneider GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.06.2012, Aktenzeichen 107 IN 10/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 10/12
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 52993
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 15.06.2012
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung von Werkzeugen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 10/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52993
eingetragenen Schneider GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793
Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schneider
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolf & Kollegen, Talstraße 12, 66119 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über die Genehmigung des Kaufvertrages vom 24.05.2012 über
die Veräußerung der wesentlichen Vermögensgegenstände des beweglichen
Sachanlagevermögens der Insolvenzschuldnerin an die Firma Saar Hartmetall und
Werkzeuge GmbH
bestimmt auf
Donnerstag, 05.07.2012, 14:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße
2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
107 IN 10/12
Amtsgericht Saarbrücken, 15.06.2012
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52993
eingetragenen Schneider GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793
Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schneider
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolf & Kollegen, Talstraße 12, 66119 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über die Genehmigung des Kaufvertrages vom 24.05.2012 über
die Veräußerung der wesentlichen Vermögensgegenstände des beweglichen
Sachanlagevermögens der Insolvenzschuldnerin an die Firma Saar Hartmetall und
Werkzeuge GmbH
bestimmt auf
Donnerstag, 05.07.2012, 14:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße
2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
107 IN 10/12
Amtsgericht Saarbrücken, 15.06.2012