Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Schneider GmbH
Saarwellingen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Schneider GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.07.2024, Aktenzeichen 107 IN 10/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 10/12
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 52993
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 18.07.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung von Werkzeugen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 10/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52993 eingetragenen Schneider GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schneider
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolf & Kollegen, Talstraße 12, 66119 Saarbrücken
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 31.07.2024 zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
107 IN 10/12
Amtsgericht Saarbrücken, 17.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52993 eingetragenen Schneider GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 23, 66793 Saarwellingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schneider
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolf & Kollegen, Talstraße 12, 66119 Saarbrücken
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 31.07.2024 zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
107 IN 10/12
Amtsgericht Saarbrücken, 17.07.2024