Sicherungsmaßnahme
HVB Homburger Verwertung & Baustoff GmbH
Homburg
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur HVB Homburger Verwertung & Baustoff GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 63 IN 67/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 63 IN 67/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 109981
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Oliver Rösler
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung, Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie Einzelhandel mit Baustoffen, insbesondere mit Beton, Gips, Kies, Rindenmulch, Sand, Schotter und Splitt; - der Containerdienst und die Entsorgung von Baustellenabfällen; - der Vertrieb und die Lagerung von Schüttgütern; - die Aufbereitung von Bauschutt; - die Entsorgung und Verwertung von Holz, Gips, Glas, Bauschutt, Müll, Transport von Schüttgütern.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 67/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109981 eingetragenen HVB Homburger Verwertung & Baustoff GmbH, Entenmühlstraße 38, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Hatzlhoffer,
ist am 05.11.2026, um 12:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Rösler, Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
63 IN 67/26
Amtsgericht Saarbrücken, 05.11.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109981 eingetragenen HVB Homburger Verwertung & Baustoff GmbH, Entenmühlstraße 38, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Hatzlhoffer,
ist am 05.11.2026, um 12:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Rösler, Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
63 IN 67/26
Amtsgericht Saarbrücken, 05.11.2026