Insolvenzbekanntmachung
Fliesen Dietmar Karr GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Fliesen Dietmar Karr GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 110 IN 40/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 110 IN 40/25
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 11813
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben eines Fliesenlegerbetriebs.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 40/25
110 IN 40/25
AMTSGERICHT SAARBRÜCKEN
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 11813 eingetragenen Fliesen Dietmar Karr GmbH, Am Wickersberg 44, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Karr,
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.11.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 40/25
Amtsgericht Saarbrücken, 04.11.2026
110 IN 40/25
AMTSGERICHT SAARBRÜCKEN
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 11813 eingetragenen Fliesen Dietmar Karr GmbH, Am Wickersberg 44, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Karr,
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.11.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 40/25
Amtsgericht Saarbrücken, 04.11.2026