Forderungsprüfung
GENO Wohnbaugenossenschaft eG
Ludwigsburg
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat zur GENO Wohnbaugenossenschaft eG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.01.2021, Aktenzeichen 2 IN 250/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 28.01.2021
- Rechtsform
- eG
Veröffentlichungstext
2 IN 250/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen
Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
1. Die Prüfung der bis 08.03.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.03.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 27.01.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen
Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
1. Die Prüfung der bis 08.03.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.03.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 27.01.2021
Verfahrensverlauf
- Verteilungsverzeichnis
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Aufhebung des Verfahrens
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme
- Sicherungsmaßnahme