Verteilungsverzeichnis
GENO Wohnbaugenossenschaft eG
Ludwigsburg
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat zur GENO Wohnbaugenossenschaft eG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2026, Aktenzeichen 2 IN 250/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Registerbezug
- Stuttgart, GNR 220109
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 07.08.2026
- Rechtsform
- eG
Veröffentlichungstext
2 IN 250/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
beabsichtigt der Isnolvenzverwalter mit Zustimmung des Gerichts und des Gläubigerausschusses die Durchführung einer Abschlagsverteilung.
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 14.188.378,16 EUR steht ein Betrag von 2.837.675,63 EUR zur Verteilung im Rahmen der Abschlagsverteilung zur Verfügung.
Dies entspricht einer Quote von 20% der festgestellten Forderungen.
Das Verteilungsverzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Auf die zweiwöchige Ausschlussfrist der §§ 189 und 190 InsO ab Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung sowie auf die Ausschlussfrist gemäß § 206 InsO wird hingewiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Werktage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
beabsichtigt der Isnolvenzverwalter mit Zustimmung des Gerichts und des Gläubigerausschusses die Durchführung einer Abschlagsverteilung.
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 14.188.378,16 EUR steht ein Betrag von 2.837.675,63 EUR zur Verteilung im Rahmen der Abschlagsverteilung zur Verfügung.
Dies entspricht einer Quote von 20% der festgestellten Forderungen.
Das Verteilungsverzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Auf die zweiwöchige Ausschlussfrist der §§ 189 und 190 InsO ab Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung sowie auf die Ausschlussfrist gemäß § 206 InsO wird hingewiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Werktage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Verfahrensverlauf
- Verteilungsverzeichnis
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Aufhebung des Verfahrens
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme
- Sicherungsmaßnahme