Forderungsprüfung
Closurelogic GmbH
Worms
Das Amtsgericht Worms hat zur Closurelogic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2020, Aktenzeichen 15 IN 75/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Worms
- Aktenzeichen
- 15 IN 75/19
- Registerbezug
- Mainz, HRB 10054
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 21.09.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Worms
Insolvenzgericht
Beschluss
17.09.2020
15 IN 75/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Closurelogic GmbH, Mainzer Straße 185, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 10054),
vertreten durch:
Francisco Javier Munoz Hernandez, als Geschäftsführer der Closurelogic GmbH,
Mainzer Straße 185, 67547 Worms, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das mit
Beschluss vom 10.03.2020 vertagte Prüfungsverfahren fortgesetzt.
Hierfür wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum Dienstag, den 20.10.2020, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang
einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch
erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 17.09.2020
- Insolvenzgericht -
Worms
Insolvenzgericht
Beschluss
17.09.2020
15 IN 75/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Closurelogic GmbH, Mainzer Straße 185, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 10054),
vertreten durch:
Francisco Javier Munoz Hernandez, als Geschäftsführer der Closurelogic GmbH,
Mainzer Straße 185, 67547 Worms, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das mit
Beschluss vom 10.03.2020 vertagte Prüfungsverfahren fortgesetzt.
Hierfür wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum Dienstag, den 20.10.2020, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang
einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch
erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 17.09.2020
- Insolvenzgericht -