Sicherungsmaßnahme

Closurelogic GmbH

Worms

Das Amtsgericht Worms hat zur Closurelogic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.09.2019, Aktenzeichen 15 IN 75/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
15 IN 75/19
Registerbezug
Mainz, HRB 10054
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
19.09.2019
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

15 IN 75/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Closurelogic GmbH, Mainzer Straße 185, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 10054),
vertr. d.: 1. Francisco Javier Munoz Hernandez, Mainzer Straße 185, 67547
Worms, (Geschäftsführer), ist am 17.9.2019 um 13.00 Uhr folgendes angeordnet
worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: RA Dr.
Johannes Hancke, 55116 Mainz, Kaiserstraße 39.

Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Zahlungen für Lohn-, Umsatz und Körperschaftssteuer an die Finanzverwaltung,
für Gewerbesteuer an die Gemeinde oder Sozialversicherungsbeiträge der
Arbeitnehmer i.S.v. § 266a StGB an die jeweiligen Sozialkassen können nur mit
Zustimmung des vorläufigen Sachwalters erfolgen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms
Hardtgasse 6 67547 Worms einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Worms, 17.09.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
  11. Sicherungsmaßnahme