Forderungsprüfung
BSA Automation GmbH
Saarwellingen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur BSA Automation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.03.2021, Aktenzeichen 105 IN 6/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 105 IN 6/19
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB HRB 102162
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 26.03.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung von Software, insbesondere SPS Programmen und Visualisierungen sowie IT-technische Sonderlösungen verbunden auch mit der Lieferung von Schaltschränken und steuerungstechnischer Hardware, die Inbetriebnahme, Service und Schulung von Soft- und Hardware sowie die Entwicklung und Inbetriebnahme von Roboterprogrammen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102162
eingetragenen BSA Automation GmbH, Primsaue 1, 66809 Nalbach, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Both
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 13.04.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20a niedergelegt.
105 IN 6/19
Amtsgericht Saarbrücken, 23.03.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102162
eingetragenen BSA Automation GmbH, Primsaue 1, 66809 Nalbach, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Both
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 13.04.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20a niedergelegt.
105 IN 6/19
Amtsgericht Saarbrücken, 23.03.2021
Verfahrensverlauf
- Verteilungsverzeichnis
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Masseunzulänglichkeit
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme