Insolvenzbekanntmachung
BSA Automation GmbH
Saarwellingen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur BSA Automation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.05.2022, Aktenzeichen 105 IN 6/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 105 IN 6/19
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 102162
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 31.05.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung von Software, insbesondere SPS Programmen und Visualisierungen sowie IT-technische Sonderlösungen verbunden auch mit der Lieferung von Schaltschränken und steuerungstechnischer Hardware, die Inbetriebnahme, Service und Schulung von Soft- und Hardware sowie die Entwicklung und Inbetriebnahme von Roboterprogrammen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102162 eingetragenen BSA Automation GmbH, Primsaue 1, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Both
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stephan Staab, Schulstraße 11, 66802 Überherrn-Felsberg
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO),
hier:
Zustimmung zu einer vergleichsweisen Erledigung der Anfechtungsansprüche der Masse gegen Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine mbH gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 12.500,00 €,
bestimmt auf
Donnerstag, 23.06.2022, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
105 IN 6/19
Amtsgericht Saarbrücken, 30.05.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102162 eingetragenen BSA Automation GmbH, Primsaue 1, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Both
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stephan Staab, Schulstraße 11, 66802 Überherrn-Felsberg
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO),
hier:
Zustimmung zu einer vergleichsweisen Erledigung der Anfechtungsansprüche der Masse gegen Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine mbH gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 12.500,00 €,
bestimmt auf
Donnerstag, 23.06.2022, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
105 IN 6/19
Amtsgericht Saarbrücken, 30.05.2022
Verfahrensverlauf
- Verteilungsverzeichnis
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Masseunzulänglichkeit
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme