Schlusstermin

BSA Automation GmbH

Saarwellingen

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur BSA Automation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 105 IN 6/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
105 IN 6/19
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 102162
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
22.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung von Software, insbesondere SPS Programmen und Visualisierungen sowie IT-technische Sonderlösungen verbunden auch mit der Lieferung von Schaltschränken und steuerungstechnischer Hardware, die Inbetriebnahme, Service und Schulung von Soft- und Hardware sowie die Entwicklung und Inbetriebnahme von Roboterprogrammen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 6/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102162 eingetragenen BSA Automation GmbH, Primsaue 1, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Both

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stephan Staab, Schulstraße 11, 66802 Überherrn-Felsberg

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf

Dienstag, 18.08.2026, 10:15 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 20a aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

105 IN 6/19
Amtsgericht Saarbrücken, 22.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Forderungsprüfung
  12. Masseunzulänglichkeit
  13. Eröffnung des Verfahrens
  14. Sicherungsmaßnahme
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