Verteilungsverzeichnis
Bonn Abwicklungsgesellschaft mbH
Bonn
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur Bonn Abwicklungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 10 IN 538/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 10 IN 538/23
- Registerbezug
- Bonn, HRB 243
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1947
- Stammkapital
- 2.557.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Herstellung und der handelsmäßige Vertrieb von Glaserzeugnissen aller Art mit ihrem Zubehör
Veröffentlichungstext
10 IN 538/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bonn Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: Weck Glaswerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung),
vertreten durch den Geschäftsführer Eberhard Hackelsberger,
Alter Heerweg 2, 53123 Bonn,
Registergericht: Amtsgericht Bonn Register-Nr.: HRB 243
- Schuldnerin -
soll eine Abschlagsverteilung für die Gläubiger im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO bis § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO durchgeführt werden. Verfügbar sind 17.194.996,95 € Verteilungsmasse. Es sind Rückstellungen zu bilden in Höhe von 4.336.216,00 €, so dass ein Betrag in Höhe von 12.858.780,95 € zur Auszahlung kommt. Die Quote beläuft sich somit auf 100 %.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Karlsruhe, 10 IN 538/23, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Gegen dieses Verteilungsverzeichnis können binnen drei Wochen Einwendungen erhoben werden.Diese sind schriftlich oder zu Protkoll der Geschäftsstelle beim unterzeichnenden Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 06.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bonn Abwicklungsgesellschaft mbH,
(vormals: Weck Glaswerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung),
vertreten durch den Geschäftsführer Eberhard Hackelsberger,
Alter Heerweg 2, 53123 Bonn,
Registergericht: Amtsgericht Bonn Register-Nr.: HRB 243
- Schuldnerin -
soll eine Abschlagsverteilung für die Gläubiger im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO bis § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO durchgeführt werden. Verfügbar sind 17.194.996,95 € Verteilungsmasse. Es sind Rückstellungen zu bilden in Höhe von 4.336.216,00 €, so dass ein Betrag in Höhe von 12.858.780,95 € zur Auszahlung kommt. Die Quote beläuft sich somit auf 100 %.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Karlsruhe, 10 IN 538/23, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Gegen dieses Verteilungsverzeichnis können binnen drei Wochen Einwendungen erhoben werden.Diese sind schriftlich oder zu Protkoll der Geschäftsstelle beim unterzeichnenden Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 06.11.2026
Verfahrensverlauf
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Aufhebung des Verfahrens
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme
- Sicherungsmaßnahme