Insolvenzbekanntmachung
Apium Additive Technologies GmbH
Karlsruhe
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur Apium Additive Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 80 IN 275/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 80 IN 275/24
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 726156
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 57.778 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- a) Design, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von 3D-Druckern und Ersatzteilen b) Forschung und Entwicklung von Hochleistungspolymeren für industrielle und medizinische Anwendungen, die mit Hilfe von der 3D-Druck-Technologie verarbeitet werden. c) Erbringung von Ingenieurdienstleistungen im Bereich Anlagen- und Maschinenbau, insbesondere Additive Fertigung und Materialanwendungen
Veröffentlichungstext
80 IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Apium Additive Technologies GmbH, Siemensallee 84, 76187 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführer Lars Pfotzer und Uwe Popp
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 726156
- Schuldnerin -
Beschluss:
Aufgrund Änderung der Geschäftsverteilung auf der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Karlsruhe wird das Verfahren zukünftig unter der Einheit
OE 960
bearbeitet.
Das Verfahren führt daher zukünftig den Aktenzeichenvorsatz „60“, anstatt wie bisher „80“.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 29.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Apium Additive Technologies GmbH, Siemensallee 84, 76187 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführer Lars Pfotzer und Uwe Popp
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 726156
- Schuldnerin -
Beschluss:
Aufgrund Änderung der Geschäftsverteilung auf der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Karlsruhe wird das Verfahren zukünftig unter der Einheit
OE 960
bearbeitet.
Das Verfahren führt daher zukünftig den Aktenzeichenvorsatz „60“, anstatt wie bisher „80“.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 29.10.2026