Vergütungsfestsetzung

LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH

Stutensee

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 60 IN 242/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 242/19
Registerbezug
Mannheim, HRB 110247
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2003
Stammkapital
652.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Projektierung und Erstellung von mess-, steuer- und regeltechnischen Einrichtungen im Bereich Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Industrieanlagen und Gebäudetechnik sowie deren Service und Wartung. Die Gesellschaft darf technische Handelsware vertreiben. Die Gesellschaft darf ihr gehörenden Grundbesitz vermieten und verpachten. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften übernehmen, sich an …
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

60 IN 242/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik
für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH,
Industriestraße 26 a
76297 Stutensee

vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Michael Klötzer

Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 110247
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Welte, Alte Kreisstraße 40, 76149 Karlsruhe, Gz.: 77/19W01

Beschluss:

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulf Martini hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 08.10.2026 iegt eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR 519.178,64 € zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 20 % (komplizierte Anfechtungssachverhalte) auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekannmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 05.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
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