Vergütungsfestsetzung
LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH
Stutensee
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 60 IN 242/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 242/19
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 110247
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 652.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Projektierung und Erstellung von mess-, steuer- und regeltechnischen Einrichtungen im Bereich Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Industrieanlagen und Gebäudetechnik sowie deren Service und Wartung. Die Gesellschaft darf technische Handelsware vertreiben. Die Gesellschaft darf ihr gehörenden Grundbesitz vermieten und verpachten. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften übernehmen, sich an …
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
60 IN 242/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik
für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH,
Industriestraße 26 a
76297 Stutensee
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Michael Klötzer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 110247
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Welte, Alte Kreisstraße 40, 76149 Karlsruhe, Gz.: 77/19W01
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulf Martini hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 08.10.2026 iegt eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR 519.178,64 € zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 20 % (komplizierte Anfechtungssachverhalte) auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekannmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 05.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik
für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH,
Industriestraße 26 a
76297 Stutensee
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Michael Klötzer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 110247
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Welte, Alte Kreisstraße 40, 76149 Karlsruhe, Gz.: 77/19W01
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulf Martini hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 08.10.2026 iegt eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR 519.178,64 € zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 20 % (komplizierte Anfechtungssachverhalte) auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekannmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 05.11.2026