Forderungsprüfung
Arnold Kock GmbH & Co. KG
Steinfurt
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Arnold Kock GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2010, Aktenzeichen 85 IN 21/03.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 85 IN 21/03
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 2494
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.02.2010
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 21/03
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 2494 eingetragenen
Arnold Kock GmbH & Co. KG, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 1408 eingetragene Arnold
Kock Beteiligungs-GmbH, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Josef Brockmann, Altenberger Straße 316,
48565 Steinfurt und Bernd Geene, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 20.04.2010. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
85 IN 21/03
Amtsgericht Münster, 22.02.2010
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 2494 eingetragenen
Arnold Kock GmbH & Co. KG, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 1408 eingetragene Arnold
Kock Beteiligungs-GmbH, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Josef Brockmann, Altenberger Straße 316,
48565 Steinfurt und Bernd Geene, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 20.04.2010. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
85 IN 21/03
Amtsgericht Münster, 22.02.2010