Forderungsprüfung
Arnold Kock GmbH & Co. KG
Steinfurt
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Arnold Kock GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2024, Aktenzeichen 85 IN 21/03.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 85 IN 21/03
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 2494
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.12.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 21/03
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 2494 eingetragenen Arnold Kock GmbH & Co. KG, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 1408 eingetragene Arnold Kock Beteiligungs-GmbH GmbH, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Geene Einzelkaufmann, Amtmann-Daniel-Straße 33, 48356 Nordwalde, und Herrn Josef Brockmann Einzelkaufmann, Vogelstiege 71, 48268 Greven,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
85 IN 21/03
Amtsgericht Münster, 13.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 2494 eingetragenen Arnold Kock GmbH & Co. KG, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 1408 eingetragene Arnold Kock Beteiligungs-GmbH GmbH, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Geene Einzelkaufmann, Amtmann-Daniel-Straße 33, 48356 Nordwalde, und Herrn Josef Brockmann Einzelkaufmann, Vogelstiege 71, 48268 Greven,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
85 IN 21/03
Amtsgericht Münster, 13.12.2024