Eröffnung des Verfahrens

Arnold Kock GmbH & Co. KG

Steinfurt

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat über das Vermögen der Arnold Kock GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.05.2003, Aktenzeichen 85 IN 21/03.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
85 IN 21/03
Registerbezug
Steinfurt, HRA 2494
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.05.2003
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Ralph Schmid

Termine und Fristen

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  • Verfahren eröffnet
  • Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)
  • Forderungen anmelden bis (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege; die automatisch erkannte Anmeldefrist ist der 25.06.2003. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
Für Beschäftigte
Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 21/03

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 2494 eingetragenen
Arnold Kock GmbH & Co KG, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des
Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 1408 eingetragene Arnold Kock
Beteiligungs-GmbH, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt, vertreten durch die
Geschäftsführer Josef Brockmann, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt und
Bernd Geene, Altenberger Straße 316, 48565 Steinfurt

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2003, um 10:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ralph Schmid, Dülmener Str.
92, 48653 Coesfeld, Tel. 02541/915-03, Fax +492541915100.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.06.2003 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs.
2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) ist am

Dienstag, 10.06.2003, 14:00 Uhr

im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil A1, Gerichtsstraße 2 - 6,
48149 Münster, EG, Saal A 13.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,

den Gläubigerausschuss,

gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101
InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten
Gegenstände.

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am

Mittwoch, 30.07.2003, 09:00 Uhr

im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil A1, Gerichtsstraße 2 - 6,
48149 Münster, EG, Saal A 13.

85 IN 21/03

Amtsgericht Münster, 01.05.2003

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
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