Forderungsprüfung
Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH
Stockelsdorf
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2025, Aktenzeichen 53b IN 291/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53b IN 291/12
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 713 BS
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 17.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
53b IN 291/12
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH,
Segeberger Straße 1, 23617 Stockelsdorf,
vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Wiencke,
eingetragener Sitz: Stockelsdorf,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 713 BS,
- Schuldnerin -
Beschluss
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 72-82 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 12.08.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 15.07.2025
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH,
Segeberger Straße 1, 23617 Stockelsdorf,
vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Wiencke,
eingetragener Sitz: Stockelsdorf,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 713 BS,
- Schuldnerin -
Beschluss
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 72-82 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 12.08.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 15.07.2025