Insolvenzbekanntmachung
Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH
Stockelsdorf
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2017, Aktenzeichen 53b IN 291/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53b IN 291/12
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 713 BS
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 01.06.2017
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Lübeck
53b IN 291/12
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
"Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH"
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck HRB 713 BS),
Segeberger Straße 1, 23617 Stockelsdorf,
eingetragener Sitz: Stockelsdorf,
vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Wiencke,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren auf
Donnerstag, den 15.06.2017, 10.30 Uhr
vor dem Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, Saal 256, bestimmt.
TOP:
1) Zur Abgeltung der vom Unterzeichner in seiner Eigenschaft als
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH mit
Schreiben vom 17.09.2015 gegen die Geschäftsführerin, Frau Ursula Wiencke,
geltend gemachten Ansprüche über 230.944,69 EUR leistet diese eine Zahlung in
Höhe von 70.000,00 EUR an die Insolvenzmasse.
2) Mit der Vergleichszahlung gem. Ziff. 1. Sind sämtliche finanziellen
Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Frau Ursula Wienke, welche Zeiträume
und Vorgänge vor der Insolvenzeröffnung betreffen, erledigt. Es besteht
gemeinsames Einverständnis, dass es weitere derartige finanzielle Ansprüche der
Insolvenzverwaltung gegen Frau Ursula Wienke nicht gibt; gleichwohl wären auch
unbekannte Ansprüche damit abschließend erledigt. Unberührt bleiben die
spezifischen persönlichen Pflichten der Frau Ursula Wienke aus ihrer Stellung
als geschäftsführende Gesellschafterin, wie etwa etwaige organschaftliche
Mitwirkungspflichten während des Insolvenzverfahrens.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung i. S. v. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO
als erteilt gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist.
Lübeck, 01.06.2017
Amtsgericht Lübeck, Abt. 53
53b IN 291/12
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
"Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH"
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck HRB 713 BS),
Segeberger Straße 1, 23617 Stockelsdorf,
eingetragener Sitz: Stockelsdorf,
vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Wiencke,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren auf
Donnerstag, den 15.06.2017, 10.30 Uhr
vor dem Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, Saal 256, bestimmt.
TOP:
1) Zur Abgeltung der vom Unterzeichner in seiner Eigenschaft als
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH mit
Schreiben vom 17.09.2015 gegen die Geschäftsführerin, Frau Ursula Wiencke,
geltend gemachten Ansprüche über 230.944,69 EUR leistet diese eine Zahlung in
Höhe von 70.000,00 EUR an die Insolvenzmasse.
2) Mit der Vergleichszahlung gem. Ziff. 1. Sind sämtliche finanziellen
Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Frau Ursula Wienke, welche Zeiträume
und Vorgänge vor der Insolvenzeröffnung betreffen, erledigt. Es besteht
gemeinsames Einverständnis, dass es weitere derartige finanzielle Ansprüche der
Insolvenzverwaltung gegen Frau Ursula Wienke nicht gibt; gleichwohl wären auch
unbekannte Ansprüche damit abschließend erledigt. Unberührt bleiben die
spezifischen persönlichen Pflichten der Frau Ursula Wienke aus ihrer Stellung
als geschäftsführende Gesellschafterin, wie etwa etwaige organschaftliche
Mitwirkungspflichten während des Insolvenzverfahrens.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung i. S. v. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO
als erteilt gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist.
Lübeck, 01.06.2017
Amtsgericht Lübeck, Abt. 53