Insolvenzbekanntmachung

Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH

Stockelsdorf

Das Amtsgericht Lübeck hat zur Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2017, Aktenzeichen 53b IN 291/12.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lübeck
Aktenzeichen
53b IN 291/12
Registerbezug
Lübeck, HRB 713 BS
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
01.06.2017
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Lübeck
53b IN 291/12

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
"Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH"
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck HRB 713 BS),
Segeberger Straße 1, 23617 Stockelsdorf,
eingetragener Sitz: Stockelsdorf,
vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Wiencke,

wird Termin für eine Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren auf

Donnerstag, den 15.06.2017, 10.30 Uhr

vor dem Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, Saal 256, bestimmt.

TOP:
1) Zur Abgeltung der vom Unterzeichner in seiner Eigenschaft als
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH mit
Schreiben vom 17.09.2015 gegen die Geschäftsführerin, Frau Ursula Wiencke,
geltend gemachten Ansprüche über 230.944,69 EUR leistet diese eine Zahlung in
Höhe von 70.000,00 EUR an die Insolvenzmasse.

2) Mit der Vergleichszahlung gem. Ziff. 1. Sind sämtliche finanziellen
Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Frau Ursula Wienke, welche Zeiträume
und Vorgänge vor der Insolvenzeröffnung betreffen, erledigt. Es besteht
gemeinsames Einverständnis, dass es weitere derartige finanzielle Ansprüche der
Insolvenzverwaltung gegen Frau Ursula Wienke nicht gibt; gleichwohl wären auch
unbekannte Ansprüche damit abschließend erledigt. Unberührt bleiben die
spezifischen persönlichen Pflichten der Frau Ursula Wienke aus ihrer Stellung
als geschäftsführende Gesellschafterin, wie etwa etwaige organschaftliche
Mitwirkungspflichten während des Insolvenzverfahrens.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung i. S. v. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO
als erteilt gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist.

Lübeck, 01.06.2017
Amtsgericht Lübeck, Abt. 53

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Sicherungsmaßnahme