Sicherungsmaßnahme
Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH
Stockelsdorf
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2012, Aktenzeichen 53b IN 291/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53b IN 291/12
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 713 BS
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 28.11.2012
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Peer Möller
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Lübeck
53b IN 291/12
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
über das Vermögen der
Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck HRB 713 BS),
Segeberger Straße 1, 23617 Stockelsdorf,
eingetragener Sitz: Stockelsdorf,
vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Wiencke,
ist heute, am 28.11.2012, 13:20 Uhr, Folgendes angeordnet worden (§§ 21, 22
Abs. 2 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peer Möller,
Werftstraße 9, 23730 Neustadt/H. bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt.
Dies gilt nicht für bevorrechtigte Gläubiger nach §§ 850 d Abs. I, 850 f Abs.
II ZPO soweit diese von ihrem Vorrecht Gebrauch machen.
Lübeck, 28.11.2012
53b IN 291/12
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
über das Vermögen der
Wurst- und Fleischwaren Almer GmbH
(Registergericht: Amtsgericht Lübeck HRB 713 BS),
Segeberger Straße 1, 23617 Stockelsdorf,
eingetragener Sitz: Stockelsdorf,
vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Wiencke,
ist heute, am 28.11.2012, 13:20 Uhr, Folgendes angeordnet worden (§§ 21, 22
Abs. 2 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peer Möller,
Werftstraße 9, 23730 Neustadt/H. bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt.
Dies gilt nicht für bevorrechtigte Gläubiger nach §§ 850 d Abs. I, 850 f Abs.
II ZPO soweit diese von ihrem Vorrecht Gebrauch machen.
Lübeck, 28.11.2012